Einschreiben Rückschein nicht abgeholt, nicht zugegangen
Mit Urteil vom 19.09.2013 wurde durch das Amtsgericht München die Klage eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung gegen seinen Mieter abgewiesen, nachdem der Mieter das per Einschreiben/Rückschein versandte Mieterhöhungsschreiben nicht bei der Post abholte.
