Räumung durch einstweilige Verfügung in Gewerbemiete
Mit Beschluss vom 05.09.2013 wurde durch das Kammergericht entschieden, dass die Vorschrift zur schnellen Räumung von Wohnungen nach § 940a Abs. 2 ZPO, die im Zuge der Mietrechtsreform in die ZPO eingearbeitet wurde, im Gewerberaummietrecht nicht anwendbar ist.