Kündigung wegen Corona?
Mit Urteil vom 23.12.2021 hat das LG Chemnitz entschieden, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Corona möglich ist.
Mit Urteil vom 23.12.2021 hat das LG Chemnitz entschieden, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Corona möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine wirksame Vereinbarung der Indexmiete vorliegt? In seinem Urteil vom 26.05.2021 hat der BGH zu dieser Frage entschieden.
Die Parteien eines Mietvertrages sollten sich nicht auf die Wirksamkeit der Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht , verlassen, so der BGH mit Urteil vom 03.03.2021.
Mit Urteil vom 07.12.2020 hat das LG Kempten entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen bei einer Schließung wegen der Corona-Pandemie die Miete mindern dürfen.
Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 09.07.2020 klargestellt, dass auch wegen schwerer Krankheit keine Kündigung eines Gewerberaummietvertrages möglich ist.
Mit Urteil vom 07.07.2020 hat das brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass durch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ein Schriftformverstoß vorliegen kann.
Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
Mit Urteil vom 04.02.2020 hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine Mieterin zur Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen verurteilt. Die Vermieterin hatte wegen Zahlungsverzug der Mieterin gekündigt.
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten die Parteien häufig über Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache. BGB. Ein Beschluss des Das Kammergerichts vom 02.12.2019 macht deutlich, dass man als Vermieter die Kaution nach Mietende noch vor Ablauf der kurzen Verjährung verrechnen muss.