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Defekte Telefonleitung ist Aufgabe des Vermieters

Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 17/18

Durch den Bundesgerichtshof wurde am 05.12.2018 entschieden, dass eine defekter Telefonanschluss durch den Vermieter behoben werden muss. Befindet sich in dem Mietobjekt eine sichtbare Telefonanschlussdose, so zählt die damit verbundene Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses zum vertragsgemäßen Gebrauch.

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Keine Renovierungspflicht bei unrenovierter Wohnung

Urteil // Landgericht Berlin // 18 S 392/16

In einer Entscheidung vom 02.05.2018 vertritt die 18. (64.) Kammer des Landgerichts Berlin die Ansicht, dass der Vermieter nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtete seien soll, wenn die Schönheitsreparaturklausel deswegen unwirksam ist, weil die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

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