Schließung wegen Corona ist ein Mangel
Mit Urteil vom 07.12.2020 hat das LG Kempten entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen bei einer Schließung wegen der Corona-Pandemie die Miete mindern dürfen.
Mit Urteil vom 07.12.2020 hat das LG Kempten entschieden, dass Mieter von Gewerberäumen bei einer Schließung wegen der Corona-Pandemie die Miete mindern dürfen.
Wie können Mieter ihre Mängelanzeige beweissicher zustellen? Im Folgenden gebe ich Ihnen hierzu wertvolle Tipps an die Hand.
Wann besteht ein Schadensersatzanspruch bei Ausfall der Heizung? Die Anforderungen hierfür sind hoch, zeigt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2020.
Bei sommerlichen Temperaturen sind auch die Außentemperaturen zu dokumentieren, wenn man als Mieter die vollen Mängelrechte erfolgreich durchsetzen möchte. Dies zeigt der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf, den der Fachanwalt für Mietrecht Kuo hier im Einzelnen darstellt.
Wann und unter welchen Umständen liegt ein Mangel vor, wenn Schimmel in der Mietwohnung aufgetreten ist? Der folgende Beitrag liefert einen Überblick.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
In diesem Beitrag erläutere ich, welche Rechte dem Mieter bei andauernder Wärme und Hitze zustehen und wie man auch in praktischer Hinsicht am besten vorgeht.
Die Durchsetzung einer Minderung im Zivilrecht gegen den Willen des Vermieters ist, wenn zwischen den Parteien Streit herrscht, nicht unproblematisch. Häufig wird durch Mieter nicht beachtet, dass sie in einem späteren Prozess neben dem Mangel eine Reihe von Tatsachen nachweisen müssen, denn nach der Zivilprozessordnung ist jede Partei dafür verantwortlich, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen.
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
Während die Formalien der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen in § 555c BGB recht umfassend geregelt sind, findet sich die Verpflichtung des Vermieters zur Ankündigung von Mängelbeseitigungsarbeiten (Erhaltungsmaßnahmen) in einem kurzen Satz im § 555a Abs. 2 BGB. Hier heißt es alleine,…