Schriftform: Genaue Bezeichnung des Kellers
Mit Urteil vom 12.03.2008 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des LG Gießen bestätigt, nach der im Wohnraummietrecht eine genaue Bezeichnung eines Kellerraums jedenfalls, wenn die Keller in dem Wohnhaus überwiegend gleichartig sind zur Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich ist.
