Schriftformverstoß durch Anpassung der Vorauszahlungen
Mit Urteil vom 07.07.2020 hat das brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass durch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ein Schriftformverstoß vorliegen kann.
Mit Urteil vom 07.07.2020 hat das brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass durch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ein Schriftformverstoß vorliegen kann.
Der BGH hat entschieden, dass der Mieter kein Recht zum Härtewiderspruch nach einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Schonfristzahlung hat.
Das LAG Köln hat mit Urteil vom 27.03.2020 entschieden, dass ein Arbeitszeugnis auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu datieren ist.
Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
Als Fachanwalt für Mietrecht werde ich häufig damit beauftragt, Kündigungen wegen Eigenbedarf durchzusetzen oder aber diese abzuwehren. In Zeiten knappen Wohnraums sind solche Kündigungen hoch umstritten und schwieriger durchzusetzen, als häufig behauptet wird.
In einem vielbeachteten Urteil vom 12.03.2019 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein hohes Lebensalter grundsätzlich einen Härtegrund darstellt, der einer Kündigung des Mietverhältnisses entgegensteht.
Mit einem Beschluss vom 02.01.2019 hat das Landgericht Hamburg die Berufung eines Vermieters gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Das Landgericht erklärt, dass die Begründung des Eigenbedarfs mit „für sich selbst“ Eigenbedarfsgrund nicht ausreichend ist.
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Eigenbedarf hinreichend begründet ist. Dabei muss der Eigenbedarf so begründet sein, dass der Mieter anhand der Begründung die Erfolgsaussichten der Kündigung überschlägig überprüfen kann.
Mit einer Entscheidung aus dem Oktober 2018 weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Instanzgerichte zum wiederholten Male an, den behaupteten Eigenbedarfswunsch des Vermieters sorgfältig zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht München aufgrund der Fallgestaltung Zweifel an dem Eigenbedarfswunsch.