Abmahnung bei fahrlässigem Zahlungsverzug
Mit Beschluss vom 03.02.2017 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin angekündigt, eine Berufung zurückzuweisen, da die ordentliche Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzugs unverhältnismäßig ist.
Mit Beschluss vom 03.02.2017 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin angekündigt, eine Berufung zurückzuweisen, da die ordentliche Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzugs unverhältnismäßig ist.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 08.11.2016 entschieden, dass der Vermieter seine Mieter über den Umfang des Legionellenbefalls aufklären muss. Es gilt als erheblicher Pflichtverstoß, sie darüber im Unklaren zu lassen.
Mit Urteil vom 15.11.2016 hat das Landgericht Berlin die Räumungsklage eines Vermieters zurückgewiesen, da die von ihm erklärte Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend begründet war. Das Urteil verdeutlicht, dass die Instanzgerichte zum Teil immer noch hohe Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung stellen.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin über die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entschieden. Das Landgericht wirft in der Entscheidung die Frage auf, ob aufgrund eines Mietrückstands alleine in dreistelliger Höhe eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages überhaupt in Frage kommt.
Obwohl die Parteien eines Mietvertrages beidseitig für zwei Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet hatten, war der Mieter schon vorher zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, da er als Student nicht durch AGB über eine solange Zeit an dem Mietvertrag festgehalten werden darf.
Mit Hinweisbeschluss vom 03.03.2016 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung von Mietern auf Auszahlung des Kautionsguthabens zurückzuweisen. Der Mieter leistete die letzten Mieten nicht mehr, da er der Ansicht war, dass der Vermieter die Verpflichtung hatte, einen von dem Mieter benannten Nachmieter zu akzeptieren.
Mit Urteil vom 07.10.2015 hat das Landgericht München die Räumungsklage einer Vermieter-GbR mit der Begründung abgewiesen, dass zu Gunsten der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) und ihrer Angehörigen kein Eigenbedarf geltend gemacht werden kann.
Wann bin ich als Mieter berechtigt, meine Mietzeit zu verkürzen, indem ich einen Nachmieter stelle? Mit Urteil vom 07.10.2015 hat der Bundesgerichtshof die Pflichten des Mieters bei Vorschlag eines Nachmieters präzisiert.
Mit Beschluss vom 06.10.2015 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.11.2014 ? 6 S 154/14 bestätigt, mit dem die Räumungsklage eines Vermieters trotz ordentlicher Zahlungsverzugskündigung abgewiesen wurde.
Mit Urteil vom 23.09.2015 hat der Bundesgerichtshof ein Räumungsurteil des Landgerichts Bonn an das Landgericht zurückverwiesen, damit dort die Voraussetzungen für den behaupteten Eigenbedarf der Vermieterin einer kritischeren Prüfung unterzogen werden.