Anspruch auf Durchführung der Eigentümerversammlung
Nach der Reform des WEG richtet sich der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht mehr gegen den Verwalter sondern gegen den Verband, so das Landgericht Frankfurt a.M..
Nach der Reform des WEG richtet sich der Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung nicht mehr gegen den Verwalter sondern gegen den Verband, so das Landgericht Frankfurt a.M..
Nach dem Gesetz soll der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch den Verwalter sofort umgesetzt werden. In einem von dem Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Rechtsstreit versuchte eine Eigentümerin einen Beschluss durch eine einstweilige Verfügung auszusetzen.
Bislang hatte das Kammergericht Vermietern die Möglichkeit zur Räumung von Gewerberäumen im Eilverfahren - also durch einstweilige Verfügung - verweigert. Mit einer Entscheidung vom 09.05.2019 lässt jetzt auch das Kammergericht die Räumung von Gewerberäumen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu.
Mit Urteil vom 20.07.2017 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Vermieter auch nach Ende des Mietverhältnisses auf die Kaution nur zurückgreifen darf, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine Räumung des Untermieters möglich ist, wenn bereits ein Räumungsurteil gegen den Mieter vorliegt.
Mit Beschluss vom 17.06.2014 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Mieter im Eilrechtschutz verhindern kann, dass der Vermieter weitere, nicht an ihn vermietete Räume der Wohnung ohne seine Zustimmung einem Dritten überlässt.
Mit Beschluss vom 13.05.2014 hat das Landgericht Berlin seine Rechtsprechung zur Verhinderung von Modernisierungsarbeiten durch einstweilige Verfügung des Mieters fortgesetzt. Demnach kann der Mieter auch Modernisierungsarbeiten im einstweiligen Rechtsschutz verhindern.
Mit Beschluss vom 27.09.2013 wurde durch das Landgericht Berlin entschieden, dass die Aufstellung eines Gerüstes regelmäßig durch den Mieter verhindert werden kann, wenn die Arbeiten ihm nicht oder nicht ordentlich angekündigt wurden.
Mit Beschluss vom 05.09.2013 wurde durch das Kammergericht entschieden, dass die Vorschrift zur schnellen Räumung von Wohnungen nach § 940a Abs. 2 ZPO, die im Zuge der Mietrechtsreform in die ZPO eingearbeitet wurde, im Gewerberaummietrecht nicht anwendbar ist.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 gibt das Amtsgericht Bochum dem Antrag von Mietern statt, die im Eilverfahren die Inbe-triebnahme von Heizung und Warmwasserversorgung durchsetzen wollen.