Keine pauschale Minderung bei einer“ kaputten Heizung“
Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt/Main berechtigt die Tatsache, dass eine Heizung in der angemieteten Wohnung nicht mehr funktioniert, den Mieter nicht automatisch, zur Minderung der Miete. Es müsse weiterhin zur Beeinträchtigung durch den Ausfall vorgetragen werden.