Unwirksame Kleinreparaturklausel, 8% der Jahresnettomiete
Nach Ansicht des Amtsgerichts Stuttgart ist eine vorformulierte Vertragsklausel, die eine jährliche Gesamtbelastung durch kleinere Reparaturen in Höhe von 8 % der Jahresnettomiete vorsieht gem. § 307 BGB unwirksam, da die Höhe der möglichen jährlichen Kosten nicht mehr angemessen sei.
