Keine Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung
Mit einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof zu der lang umstrittenen Frage entschieden, ob die Zahlung innerhalb der Schonfrist gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB über den Wortlaut hinaus auch zur Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung führt.