Quotenabgeltungsklausel vom Vermieter zu bestimmender Maler unwirksam
Der BGH hat entschieden, dass eine von dem Vermieter als Allgemeine Geschäftsbedingung in den Mietvertrag eingebrachte Quotenabgeltungsklausel, nach der Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beteiligung des Mieters der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter zu bestimmenden Malerfachgeschäfts ist, unwirksam ist.