Vermieter muss über den Umfang des Legionellenbefalls aufklären
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 08.11.2016 entschieden, dass der Vermieter seine Mieter über den Umfang des Legionellenbefalls aufklären muss. Es gilt als erheblicher Pflichtverstoß, sie darüber im Unklaren zu lassen.
