Verpflichtung zum Abschluss Glasversicherung zulässig
Mit Urteil vom 24.05.2016 hat das LG Wuppertal die Mieter von Gewerberäumen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, da diese entgegen den mietvertraglichen Bestimmungen keine Glasbruchversicherung abgeschlossen hatten.