Mieter muss nur normal lüften und heizen
Mit Urteil vom 18.06.2015 hat das Amtsgericht Bremen über die Klage eines Mieters entschieden, mit der der Mieter seine Gewährleistungsrechte und -ansprüche geltend gemacht hatte, nachdem es in der von ihm angemieteten Wohnung zu einem erheblichen Schimmelbefall gekommen war.