Darlegungsanforderungen bei sommerlicher Aufheizung der Mieträume
Bei sommerlichen Temperaturen sind auch die Außentemperaturen zu dokumentieren, wenn man als Mieter die vollen Mängelrechte erfolgreich durchsetzen möchte. Dies zeigt der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf, den der Fachanwalt für Mietrecht Kuo hier im Einzelnen darstellt.
