Untervermietung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob die Zustimmung Vermietender zur Untervermietung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen verlangt werden kann.
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob die Zustimmung Vermietender zur Untervermietung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen verlangt werden kann.
1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 25, 30). 2. Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.
Mit Urteil vom 20.12.2022 hat das Amtsgericht München entschieden, dass die Aufnahme von Flüchtlingen kein berechtigtes Interesse zur Untervermietung begründet.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.08.2021 entschieden, dass Wohngemeinschaften keinen Anspruch auf Mieterwechsel haben.
Mit Beschluss vom 30.11.2020 hat das Landgericht Berlin über die Frage entschieden, ob sich für die Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung ein potenzieller Untermieter diesem persönlich vorstellen muss.
Mit Urteil vom 26.11.2020 hat das Amtsgericht Mitte entschieden, dass das Recht auf Erlaubnis zur Untervermietung auch bei einer Einzimmerwohnung besteht.
Immer häufiger finden sich in Wohnraummietverträgen – gerade in den begehrten Lagen – Regelungen zum zeitlichen Ausschluss des Rechts zur Kündigung. Mieter werden so für mehrere Jahre an den Mietvertrag gebunden.
Oft erreichen mich Fragen wie „wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und welche Kündigungsfrist habe ich?“ bzw. „müssen denn dann alle kündigen und was ist denn, wenn die anderen der Kündigung nicht zustimmen?“ und ich kann darauf zunächst nur die juristentypische Antwort „es kommt darauf an“...
Wenn der Mieter seinen Vermieter bittet einer Untervermietung zuzustimmen, wird nicht selten darüber gestritten, welche Angaben er zur Untervermietung machen muss oder ob er verpflichtet ist, zum Nachweis seiner Angaben Unterlagen vorzulegen.
In einer Entscheidung vom 12.01.2018 äußert sich die 65. Kammer des Landgerichts Berlin zu der derzeit umstrittenen Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen kann.